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Hinweis zur Schnee- und Eisbeseitigung

Hier noch einmal das Wichtigste in Kürze

Aufgrund der aktuellen Witterung möchten wir darauf hinweisen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet sind, die öffentlichen Geh- und Radwege, die an ihr Grundstück grenzen, von Schnee und Eis zu befreien.

Wir bitten Sie, Ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachzukommen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Was muss geräumt werden?

Die Reinigungspflicht besteht für Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Radwege sowie weitere Straßenteile. Dies gilt auch dann, wenn Gehwege nicht baulich abgegrenzt sind oder das Grundstück nur durch einen schmalen Streifen von der Straße getrennt ist.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Bis spätestens 08:00 Uhr müssen die oben genannten Flächen geräumt sein. In der Zeit von 08:00-20:00 Uhr sollte Schnee und Eis so oft wie möglich entfernt werden. Ab 20:00 Uhr endet die Schnee- und Räumpflicht und gefallener Schnee ist am Folgetag bis 08:00 Uhr zu räumen.

Welche Streumittel dürfen verwendet werden?

Es dürfen nur abstumpfende Streumitte wie Sand oder Granulat verwendet werden. Die Verwendung von Salz ist nicht gestattet und nur bei extremen Witterungsverhältnissen zulässig.

Was übernimmt die Gemeinde?

Die Gemeinde räumt alle Hauptstraßen und wichtigen Kreuzungsbereiche. Die Räumung erfolgt nach einem Dringlichkeitsplan. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Nebenstraßen geräumt werden können und müssen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in diesem Flyer und der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Kronshagen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis