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Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe

Wichtige Hinweise

Besorgen Sie sich jetzt schon die Klebemarken für die kommenden Jahre!

Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein bereitet aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.

Unser Tipp: Besorgen Sie sich jetzt schon die Klebemarken für die kommenden Jahre! 

  • Denn: Bis zum 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe unverändert 10,00 Euro. Sie können die Klebe-Marke für 2025, aber auch schon für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 (jedoch nicht darüber hinaus!) zu 10,00 Euro im Bürgerbüro erwerben. 
  • Ab dem 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 gibt es folgende Veränderungen: Zunächst gibt es keine Klebemarken mehr. Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt digital auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokumentes. Die Fischereiabgabe beträgt weiterhin 10,00 Euro pro Jahr, aber nun kommt zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro hinzu. Die Fischereiabgabe kann für das laufende Jahr und vier weitere Jahre im Voraus erworben werden. Sie können die Fischereiabgabe auch über den Onlinedienst per Kreditkarte entrichten. Dann fallen keine Verwaltungsgebühren an. 

 

  • Ab dem 01.01.2026 erhöht sich die Fischereiabgabe auf 20.00 Euro. Beim Erwerb im Bürgerbüro fällt zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro an. Die Fischereiabgabe kann für das laufende Jahr und vier weitere Jahre im Voraus erworben werden. Beim Erwerb über den Onlinedienst entfällt die Verwaltungsgebühr.  

Das Land Schleswig-Holstein bereitet aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.

Unser Tipp: Besorgen Sie sich jetzt schon die Klebemarken für die kommenden Jahre! 

  • Denn: Bis zum 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe unverändert 10,00 Euro. Sie können die Klebe-Marke für 2025, aber auch schon für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 (jedoch nicht darüber hinaus!) zu 10,00 Euro im Bürgerbüro erwerben. 
  • Ab dem 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 gibt es folgende Veränderungen: Zunächst gibt es keine Klebemarken mehr. Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt digital auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokumentes. Die Fischereiabgabe beträgt weiterhin 10,00 Euro pro Jahr, aber nun kommt zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro hinzu. Die Fischereiabgabe kann für das laufende Jahr und vier weitere Jahre im Voraus erworben werden. Sie können die Fischereiabgabe auch über den Onlinedienst per Kreditkarte entrichten. Dann fallen keine Verwaltungsgebühren an. 

 

  • Ab dem 01.01.2026 erhöht sich die Fischereiabgabe auf 20.00 Euro. Beim Erwerb im Bürgerbüro fällt zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro an. Die Fischereiabgabe kann für das laufende Jahr und vier weitere Jahre im Voraus erworben werden. Beim Erwerb über den Onlinedienst entfällt die Verwaltungsgebühr.