Von spanischen Doppelnamen und englischen Adelstiteln: Eine Einführung in das Internationale Namensrecht
Der Name eines Menschen ist identitätsprägend. Die Bildung des Nachnamens folgt jedoch in jeder Rechtsordnung eigenen Regeln, die stark voneinander abweichen. Wenn ein Bezug zu mehreren Staaten besteht, stellt sich die Frage, welches Recht maßgeblich sein soll. Die Regeln des Internationalen Privatrechts sind unterschiedlich, sodass aus Sicht verschiedener Staaten unterschiedliche Rechtsregeln anwendbar sind – und ein und derselbe Mensch unterschiedliche Namen trägt. Ist der Zwang, mehrere Namen führen zu müssen, zumutbar, oder gibt es ein „Recht auf Einnamigkeit“? Müssen andererseits Staaten jeden „Import“ eines im Ausland nach fremdem Recht gebildeten Namens akzeptieren? Diese und verwandte Fragen werden seit der Jahrtausendwende in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Grundfreiheiten lebhaft diskutiert. Der Vortrag beleuchtet die Entwicklung des Internationalen Namensrechts in den letzten Jahren und wirft einen Blick auf die Möglichkeiten für die Zukunft.