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Gemeinde Kronshagen

Die Bürgervorsteherin

In Gemeinden mit einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder einem hauptamtlichen Bürgermeister führt die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Bezeichnung Bürgervorsteherin / Bürgervorsteher (§ 33 Absatz 4 Gemeindeordnung SH).

Seit dem 29.09.2026 bekleidet Andrea Linfoot das Amt der Bürgervorsteherin der Gemeinde Kronshagen. Als Bürgervorsteherin vertritt sie die Belange der Gemeindevertretung gegenüber der Bürgermeisterin. Im Falle der Verhinderung wird die Bürgervorsteherin von ihrer ersten Stellvertreterin Inge Schließmann vertreten. Ist diese verhindert, so vertritt der zweite Stellvertreter, Wolfgang Weskamp, die Bürgervorsteherin.

 

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitz (Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher). Sie oder er gilt als gewählt, wenn die Person mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Es wird also durch Stimmenmehrheit gewählt, zumindest, wenn keine Fraktion das gebundene Vorschlagsrecht verlangt (§ 33 II GO).

Die Bürgervorsteherin beruft die Gemeindevertretung ein. 

Hierzu legt sie nach Beratung mit der Bürgermeisterin die Tagesordnungspunkte fest. Zeit, Ort und Tagesordnung sind unverzüglich bekanntzumachen, damit sich die Gemeindevertretung auf die Sitzung vorbereiten kann. Die Gemeindevertretung kann immer einberufen werden, wenn es die Geschäftslage erfordert. Sie ist aber mindestens einmal im Vierteljahr einzuberufen oder, wenn ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretenden oder die Bürgermeisterin dies verlangen. 

Die Bürgervorsteherin leitet die Verhandlungen. 

Zu Beginn der Sitzung stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Sie handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Sie kann während der Sitzung einen Gemeindevertreter oder eine Gemeindevertreterin zur Ordnung rufen und nach dreimaligem Ruf die Person von der Sitzung ausschließen, wenn diese die Ordnung verletzt oder gegen das Gesetz oder die Geschäftsordnung verstößt. Nach den Sitzungen unterzeichnen sie und die protokollführende Person die Niederschrift zur Sitzung. 

Darüber hinaus vertritt die Bürgervorsteherin die Gemeindevertretung in gerichtlichen Verfahren.

Bei öffentlichen Anlässen vertreten die Bürgervorsteherin und die Bürgermeisterin die Gemeinde nach Außen. Sie stimmen ihr Auftreten gegenseitig ab.