Baumschutz
In der Gemeinde Kronshagen sind mehr als 1000 Bäume über die sogenannte Baumschutzsatzung und die Bebauungspläne geschützt. Die Baumschutzsatzung trat zu Anfang 2013 in Kraft und schützt die in der Anlage der Satzung aufgeführten Einzelbäume.
Soweit ein Baum über diese Satzung geschützt wird, darf der Baum nicht gefällt werden, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor, wie z. B. im Falle von unheilbarer Erkrankung oder einem Mangel an Standfestigkeit kann ein Fällantrag gegenüber dem Bauamt der Gemeinde gestellt werden. Bäume, die nicht über die Baumschutzsatzung geschützt sind, können über das Naturschutzrecht geschützt sein - für diese ist die Untere Naturschutzbehörde bei dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig.