Sprungziele

Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Kronshagen am 07. November 2021

Tabelle 1 Wahlberechtigte; Wählerinnen und Wähler

Tabelle 2 Verteilung der Stimmen auf den unmittelbaren Bewerber

vorläufige Ergebnisse der Bürgermeisterwahl am 07.11.2021 laut korrigierter Schnellmeldung von 19:35 Uhr

Wahlbezirk Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmen gültige Stimmen Ja-Stimmen Nein-Stimmen
1 1.756 514 10 504 431 73
2 1.979 578 10 568 456 112
3 1.627 503 6 497 427 70
4 1.465 393 3 390 346 44
5 1.904 484 4 480 404 76
6 1.433 365 8 357 320 37
Summe 10.164 2.837 41 2.796 2.384 412
Wahlbeteiligung: 27,91%         85,260% 14,740%
             
             

Informationen zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Kronshagen am 07.11.2021

Hier finden Sie Informationen und Links zur anstehenden Wahl

Am Sonntag, dem 07. November 2021 findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Kronshagen statt. Der einzige Kandidat zur anstehenden Wahl ist der amtierender Bürgermeister Ingo Sander.
Im Gemeindegebiet Kronshagen haben ca. 10.150 Wahlberechtigte die Möglichkeit, zwischen 08.00 und 18.00 Uhr ihre Stimme persönlich abzugeben. Bei der Direktwahl des Bürgermeisters sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in Kronshagen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Wahlräume zum Teil verlegt worden, um die erforderlichen Hygienemaßnahmen bei der Wahl einhalten zu können. Es ist sichergestellt, dass die Mindestabstände, die allgemeinen Hygieneregeln und eine regelmäßige Lüftung eingehalten sowie desinfizierte Stifte vorgehalten werden. Das Mitbringen eines eigenen Kugelschreibers ist gestattet. Für die Gebäude gilt Maskenpflicht (medizinische (OP-) oder vergleichbare Maske oder eine Maske der Standards FFP2 oder vergleichbar). Im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten werden durch eine Besucherstromlenkung die Begegnungen möglichst reduziert. Alle Wählerinnen und Wähler, Wahlbeobachter etc. haben die vorgesehenen Ein- und Ausgänge sowie Laufwege zu beachten. Ausnahmen können vom Wahlvorstand, z. B. bei körperlichen Beeinträchtigungen, nach Absprache zugelassen werden.

Für den Wahlvorstand gilt die 3 G-Regel, d. h. die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen negativ auf das Coronavirus getestet, geimpft oder genesen sein.

Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag verhindert sind oder nicht die Möglichkeit haben, einen Wahlraum aufzusuchen, können ihre Stimme bereits im Vorweg per Briefwahl abgeben.

Und so geht´s:

Stimmabgabe per Briefwahl

Die Briefwahl muss vorher bei der Gemeinde Kronshagen beantragt werden. Entweder schriftlich oder per Fax durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung , elektronisch per E-Mail  an info@kronshagen.de oder über das Onlineformular. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, z. B. für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner , muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nach Beantragung erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen von der Gemeinde Kronshagen zugeschickt und können den Wahlbrief kostenlos an uns zurücksenden.

Stimmabgabe im Rathaus

Alternativ haben Sie schon jetzt die Möglichkeit, Ihre Wahlunterlagen persönlich im Wahlbüro zu beantragen und gleich ihre Stimme abzugeben. Bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung sowie einen eigenen Kugelschreiber mit.

Öffnungszeiten des Wahlbüros

montags  

8.00-13.00 Uhr

dienstags  

7.00-12.00 Uhr

mittwochs

geschlossen

donnerstags

7.00-12.00 Uhr  und 13.00-18.00 Uhr

freitags

8.00-12.00 Uhr

Für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen oder die Abholung von Wahlunterlagen ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Bitte machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, über das Onlineformular  oder durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen zu beantragen, wenn Sie am Wahlsonntag den Wahlraum nicht persönlich aufsuchen möchten.

 

 

Mitglieder für die Wahlvorstände der Bürgermeisterwahl am 7. November 2021 gesucht

Am 7. November 2021 findet die Bürgermeisterwahl statt.

Diese Wahl beschäftigt die Verwaltung schon heute, denn es sind hierfür umfangreiche Vorbereitungen zu treffen, u. a. die Besetzung der Wahlvorstände.

In der Gemeinde Kronshagen werden sechs Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein aus mindestens sechs Mitgliedern bestehender Wahlvorstand einzusetzen ist.

Ich bitte deshalb alle wahlberechtigten Kronshagener Mitbürgerinnen und Mitbürger (deutsche Staatsangehörige und EU-Staatsangehörige, Vollendung des 16. Lebensjahres) um ihre Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl, indem sie sich als Mitglied im Wahlvorstand zur Verfügung stellen. Ihre Tätigkeit besteht darin, am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und im Anschluss daran die Feststellung des Wahlergebnisses zu gewährleisten.

Es besteht nur zu Beginn sowie zur Ergebnisermittlung für alle Wahlvorstandsmitglieder Anwesenheitspflicht. Sie müssen nicht den ganzen Tag im Wahlraum verbleiben. In der übrigen Zeit kann sich (nach eigener Übereinkunft im Wahlvorstand) abgewechselt werden, so dass lediglich ein halber Tag zu „arbeiten“ ist.

Für das Engagement am Wahltag erhalten die Wahlhelfer/innen eine Entschädigung in Höhe von 40 Euro.

Interessierte können sich im Bürgerbüro, Zimmer E 09, Tel.-Nr. 5866 – 158 melden oder per E-Mail an info@kronshagen.de – dabei bitte Name, Anschrift, Alter, Telefonnummer bzw. E-Mail und den bevorzugten Wahlbezirk angeben.

Kronshagen, 04.10.2021

Gemeinde Kronshagen

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Linfoot

1. stellv. Bürgermeisterin

Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 21.02.2016

Wahlbezirk Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmen gültige Stimmen Ingo Sander (CDU) Robert Schall (SPD)
1 1817 980 9 971 550 421
2 1916 1067 8 1059 508 551
3 1521 952 10 952 536 406
4 1483 724 5 719 380 339
5 1801 788 9 779 414 365
6 1472 624 3 621 333 288
Summe 10010 5135 44 5091 2721 2370

Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.