Leistungsbeschreibung
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Beratung in allen Lebenslagen oder auch das Aufzeigen von Hilfsangeboten.
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtarbeit,
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung oder
- Information über Begegnungsstätten.
An wen muss ich mich wenden?
- an die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Kreises.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR-SH e.V.), dem Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, finden Sie auf den Seiten des Landesseniorenrates SH e.V.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Fachlich freigegeben am
14.06.2022