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Gleichstellungsbeauftragte

Die kommunale  Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb der Verwaltung und in allen gesellschaftlichen Bereichen bei.

Somit wirkt sie nach innen und nach außen und nimmt eine Querschnittsaufgabe wahr. Auch bietet sie vertrauliche Beratung – beispielsweise zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder häuslichen Gewaltverhältnissen – an. In ihrem Aufgabenbereich betreibt sie eigene Öffentlichkeitsarbeit und ist an keine fachlichen Weisungen gebunden.

Monika Schulze
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
GG Art. 3 Abs. 2

Tätigkeitsfelder einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

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