Internationaler Frauentag
Der Internationale Frauentag entstand im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen. Initiiert durch Clara Zetkin (1857-1933) fand er erstmalig 1911 statt.
Millionen von Frauen in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA gingen für politische Rechte, bessere Bildung und finanzielle Besserstellung auf die Straße. Ihre zentralen Forderungen waren das Recht auf Mitbestimmung und auf gleichen Lohn.
1912 entstand das Lied „Brot und Rosen“ bei einem Streik von Textilarbeiterinnen gegen Hungerlöhne und Kinderarbeit in Lawrence, USA. "Brot und Rosen" wurde zum Motto, um alljährlich weltweit für die Rechte der Frauen einzustehen.
Brot verweist in diesem Kontext auf die Notwendigkeit einer existenzsichernden materiellen Grundlage. Rosen stehen symbolisch für eine menschenwürdige Arbeits- und Lebensumgebung und dafür, die Schönheit des Lebens genießen zu können.
Seit 1921 ist der Frauentag auf den 8. März festgelegt und bezieht sich damit auf den Streik von Textilarbeiterinnen in Sankt Petersburg am 8. März 1917. Mit wechselhafter Geschichte: 1932 unterlag er dem Verbot der Nationalsozialisten, nach dem 2. Weltkrieg geriet er im westlichen Teil Deutschlands zunächst in Vergessenheit, um dann durch die Frauenbewegung wiederbelebt zu werden. 1975 proklamierte die UNO den 8. März zum Internationalen Frauentag.
Es ist ein Tag, um sich Erreichtes auf rechtlicher Ebene zu vergegenwärtigen und auf weiterhin bestehende Ungleichheit, Frauendiskriminierung und Gewaltverhältnisse aufmerksam zu machen. Die berufliche und gesellschaftliche Gleichstellung genauso wie die wirtschaftliche und politische Chancengleichheit von Frauen und Männern ist bei uns und weltweit noch nicht erreicht. So wird der internationale Frauentag verschiedentlich begangen: mit Diskussionsforen, Tagungen, Demonstrationen, internationalen Treffen, vielfältigen Veranstaltungen und Festen.
Zentrale historische Forderung in Deutschland war das Frauenwahlrecht. Mit Erfolg: Anlässlich der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 wurden die Frauen erstmals reichsweit stimmberechtigt und konnten auch gewählt werden. Die hohe weibliche Wahlbeteiligung lag bei 82%. Von den 423 gewählten Abgeordneten waren 37 Frauen (9,6 %). Heute beträgt ihr Anteil im Bundestag 34,7 % (Stand nach der Bundestagswahl 2021).
Nachfolgende Plakatabbildungen bilanzieren aktuelle Handlungsfelder von Gleichstellungspolitik:
Es gilt weiterhin, ein gleichberechtigtes Miteinander zu thematisieren und zu fördern, so wie es Frauen schon seit Langem erkämpft und erträumt haben.
Entwicklung und Realisierung der Plakataktion zum Internationalen Frauentag 2021:
Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Kiel / Arbeitskreises 8. März
Die angegebenen Prozentzahlen sind immer noch aktuelle bzw. haben sich nur unwesentlich verändert (Equal Pay Gap 2023: 18 %).