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Lärmaktionsplanung

In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm belästigt. Davon sogar mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Lärm ist für viele Menschen  eines der vorrangigsten Umweltprobleme.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:

  • Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
  • Verminderung und Vorbeugen durch Lärmaktionspläne

Bei Fragen zur Lärmaktionsplanung wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Kronshagen - Bauamtsleitung/Bauleitplanung
Gemeinde Kronshagen - Bauverwaltung/Bauleitplanverfahren

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