Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes.
Es gibt drei verschiedene Bodenrichtwerte: Den Bodenrichtwert für den individuellen Wohnungsbau, ausgehend von einer Grundstücksgröße von 600 m², den Bodenrichtwert für Flächen des Geschosswohnungsbaus und den Bodenrichtwert für den gewerblichen Bau, jedoch ohne Einzelhandel.
Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwertes sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Für Kronshagen hat der Gutachterausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt:
Flächen für den individuellen Wohnungsbau, Grundstücksgröße 600 m² | 420,00 €/m² |
Flächen für den Geschosswohnungsbau | 500,00 €/m² |
Flächen für den gewerblichen Bau ohne Einzelhandel | 90,00 €/m² |
Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung, den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Bewertungsgrundstücks können durchaus erheblich sein.