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Bauleitplanung

Im Flächenutzungsplan ist für den Planungsraum der Gemeinde Kronshagen die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen.

Der Flächennutzungsplan ist als die erste Stufe der Bauleitplanung zu beurteilen und kann als das städtebauliche Entwicklungsprogramm gesehen werden. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, werden aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungspläne, die als Rechtsnorm die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen, entwickelt.

Die Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke, die der Flächennutzungsplan enthält, erfolgen mittels Planzeichen und Planfarben sowie durch Text und Schrift. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt, der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung zu entnehmen sind.

Der Bebauungsplan enthält parzellenscharf die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten rechtverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Nach § 30 Baugesetzbuch ist im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Der Bebauungsplan ist das planerische Instrument der Gemeinde, das Baugeschehen in ihrem Gemeindegebiet zu ordnen und zu leiten.

Wenn ein Bauvorhaben in dem Plangebiet verwirklicht werden soll, darf gegen die städtebaulichen Regelungen des Bebauungsplanes nicht verstoßen werden. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Karte des Plangebietes, in welcher der Geltungsbereich mittels Blockmarkierung festgelegt wird; in dieser Karte werden unter Verwendung von Farben und Zeichen die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eingetragen. Eine Vielzahl von Bebauungsplänen enthalten textliche Ergänzungen, die als "Textteil" bezeichnet werden.

Bauleitpläne werden in einem sehr formellen Verfahren aufgestellt, das gesetzlich geregelt ist. Die Kronshagenerinnen und Kronshagener können die Entwicklung des Bauleitplanes während des gesamten Aufstellungsverfahrens aktiv mitgestalten, indem sie Anregungen vortragen. Insbesondere während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Verfahrensbeginn als auch während der einmonatigen Offenlegung im Bauamt können alle Interessierten und Betroffenen Anregungen einbringen, die dann von den politischen Gremien beraten werden. Der Fachausschuss und die Gemeindevertretung befassen sich mit jeder Anregung und wägen die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander ab, um zu einer optimalen Entscheidung zu gelangen.

Unter der Rubrik Bebauungspläne finden Sie eine Plankarte mit den Planbereichen der Bebauungspläne sowie eine Übersicht über die Bebauungspläne sortiert nach den jeweiligen Straßen und Hausnummern; durch einen Klick auf die Plankarte bzw. auf den Link neben den nach Straßen und Hausnummern sortierten Bebauungsplänen können Sie den Bebauungsplan aufrufen und sich in der beigefügten Übersicht auch über den Stand laufender Bauleitplanverfahren informieren.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in persönlichen Gesprächen für eine Beratung zur Verfügung.

Hierfür wenden Sie sich bitte an

Herrn Hauke Stelter
Tel.: 0431 5866228
E-Mail: Hauke.Stelter@kronshagen.de

Gemeinde Kronshagen - Bauamtsleitung/Bauleitplanung
Gemeinde Kronshagen - Bauverwaltung/Bauleitplanverfahren

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