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Einrichtung von Schutzstreifen

Auf der westlichen Fahrbahnseite der Kopperpahler Allee wurde ein Schutzstreifen für den Radverkehr eingerichtet.

Hierfür wurden eine weiße unterbrochene Markierung am rechten Fahrbahnrand und Fahrradpiktogramme markiert. Der Angebotsstreifen ist mind. 1,25 m breit; für den Kraftfahrverkehr verbleibt eine Fahrbahn von mind. 4,50 m Breite. Die Beschilderung des östlichen Gehweges wurde entfernt, da Geh- und Radweg jeweils baulich erkennbar sind; der so genannte baulich erkennbare „andere Radweg“ wurde zusätzlich mit Fahrradpiktogrammen versehen. Radfahrer ab dem 10. Lebensjahr haben von Nord nach Süd den Schutzstreifen zu benutzen, da hier das Rechtsfahrgebot gilt besteht keine Alternative.

Der östlich erkennbare Radweg kann von Süd nach Nord genutzt werden; alternativ kann wahlweise von Süd nach Nord auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Zum Überholen anderer Radfahrer kann der Schutzstreifen auch verlassen werden. Andere Fahrzeuge dürfen den Schutzstreifen bei Bedarf befahren, Radfahrer dürfen dabei jedoch nicht gefährdet werden.

Der Fahrradschutzstreifen wurde von der Unteren Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde angeordnet und im Herbst 2011 abmarkiert. Die Polizeidirektion Neumünster hat im Februar 2012 nach einem Ortstermin mit der Unteren Verkehrsbehörde festgestellt: „In der Gesamtheit ist der Streifen ordentlich angelegt“.

Der Fahrradschutzstreifen weist entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO in seiner Gesamtheit eine Mindestbreite von 1,25 m, gemessen von Bordsteinkante einschließlich Markierungsstreifen, auf und erfüllt somit die Mindestanforderungen.

Unabhängig von der unstrittigen Diskussion über die Berechnung der Breite des Schutzstreifens, der tlw. sogar eine Breite von 1,50 cm aufweist, ist festzustellen, dass dem Radfahrer durch den Schutzstreifen ein Raum zur weitgehenden alleinigen Benutzung angeboten wird, der von Autos nur ausnahmsweise überfahren werden darf; Alternative wäre, dass der Radfahrer ohne Schutzstreifen auf der Straßen fahren müsste – hier bietet der Schutzstreifen durch seine erkennbare Abmarkierung einen deutlichen Vorteil in der Wahrnehmbarkeit des Radfahrers und damit eine gesteigerte Sicherheit.

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