Interne Meldestelle für Hinweisgebende
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), hat die Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG für die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Gemeinden über einen externen Dienstleister eingerichtet.
Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten?
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.