Sicherheit & Ordnung
Blackout - Was tun, wenn der Strom ausfällt?
Ein wichtiges Thema, mit dem sich Kommunen zurzeit beschäftigen, ist der „Blackout“. Ein Blackout ist ein länger andauernder, meist überregionaler Stromausfall, der den Ausfall von Infrastruktur und Versorgungsleistungen nach sich zieht. Regionale Ausfälle können häufig innerhalb von Stunden behoben werden, überregionale Ausfälle erst nach einigen Tagen.
Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass in Deutschland großflächig und für einen längeren Zeitraum der Strom ausfällt, sollte jede und jeder sich auf einen entsprechenden Krisenfall vorbereiten. Denn für viele alltägliche Dinge des Lebens, die wir für selbstverständlich halten, benötigen wir Strom. Dazu gehören neben Wasser und Heizung beispielsweise der Betrieb von Supermarktkassen, die Kommunikation mit Telefon oder Internet oder auch Zapfsäulen an Tankstellen oder Geldautomaten.
Ein Blackout ist zunächst keine Katastrophe, er kann für Sie aber schnell zu einer persönlichen Krise werden, wenn er Sie unvorbereitet trifft. Mit einfachen Maßnahmen können Sie jedoch vorbeugen.
Praktische Tipps, wie Sie für sich selbst gut vorsorgen können und weitere Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Land Schleswig-Holstein unter www.schleswig-holstein.de/katastrophenschutz
- Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter www.bbk.bund.de
Ordnung
Bei den Themen Fundsachen, Lärmschutz, Veranstaltungen und verschiedenen anderen Angelegenheiten hilft Ihnen das Bürgerbüro gern weiter.
Freiwillige Feuerwehr
In der Feuerwache treffen sich regelmäßig jeden 1. und 3. Montagabend rund 60 aktive Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Sie stehen 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag bereit, um bei Feuer, Unfällen sowie Umwelt- und Unwetterschäden den Bürgerinnen und Bürgern von Kronshagen ehrenamtlich zu helfen. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt hierfür über insgesamt sieben Fahrzeuge. Die Jugendfeuerwehr trifft sich jeden Mittwochabend in der Feuerwache. Eintreten können Jungen und Mädchen zwischen 10 und 16 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Kronshagen haben.
Polizei
In der Polizeizentralstation Kronshagen mit ihren Dienststellen in Achterwehr und Kronshagen arbeiten zurzeit 18 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. An 365 Tagen im Jahr sind die Schutzpolizisten rund um die Uhr für Sie im Dienst.
Hundehaltung
Außerhalb des eigenen Grundstückes/der Wohnung müssen Hunde wirksam beaufsichtigt werden und ein Halsband tragen. Bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, in Treppenhäusern, Gaststätten, Einkaufszentren, Parks, Grünanlagen, in Naturschutzgebieten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Sportplätzen, Campingplätzen, Friedhöfen und Märkten besteht für Hunde ein Leinenzwang. Gefährliche Hunde sind immer anzuleinen. Ein Mitnahmeverbot besteht in Kirchen, Schulen, Krankenhäusern und auf Kinderspielplätzen.
Ständiges, insbesondere nächtliches Hundegebell ist unzulässig. Hundekot darf nicht auf Straßen, Wegen und fremden Grundstücken abgelagert werden. Hundebesitzer haben den Abfall zu beseitigen. Dafür können gerne die an verschiedenen Stellen im Ort befindlichen Hundekottüten genutzt werden.
Lärm
Grundsätzlich ist vermeidbarer Lärm, der die Nachbarschaft stört, verboten. Es gelten allgemeine Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Insbesondere dürfen in diesen Zeiten in Wohngebieten keine Rasenmäher, Schredder, Vertikutierer oder Heckenscheren betrieben werden. Gelegentliche häusliche Feiern, beispielsweise Grillfeste im Sommer, sollten mit der Nachbarschaft rechtzeitig abgestimmt werden.
Straßenreinigung
Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Radwege und Rinnsteine sind von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu reinigen. In den Hauptstraßen werden die Rinnsteine von Unternehmen gereinigt. Auskünfte zur Straßenreinigungspflicht erhalten Sie im Bauamt.
Schnee- und Eisbeseitigung
Die Geh- und Radwege und die begehbaren Seitenstreifen sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu räumen und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Bei Schnee hat dies bis eine Stunde nach Ende des Schneefalls, bei Glatteis unverzüglich zu erfolgen. Die Verwendung von Salz ist nicht gestattet. Nach 20.00 Uhr fallender Schnee oder entstandenes Glatteis sind bis 8.00 Uhr am folgenden Tag zu beseitigen.
Schiedsamt
Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, d. h. in den meisten nachbar- und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ist eine vorgerichtliche Einigung durch amtliche Schiedspersonen möglich bzw. zur Entlastung der Gerichte zum Teil vorgeschrieben.
Beim Schiedsamt handelt es sich um ein Ehrenamt, d. h. die Schiedsperson stellt ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung.
Rat für Kriminalitätsverhütung (RfK)
Kernaufgaben der Arbeitsgruppen des RfK sind die Erarbeitung und Durchführung kriminalpräventiver Projekte und die Beratung bei akuten Problemen, die kriminalpräventives Eingreifen erfordern. Vorsitzender des örtlichen RfK ist die amtierende Bürgermeisterin der Gemeinde Kronshagen.