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Lärmaktionsplanung

In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, belästigt. Davon sogar mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Lärm ist für viele Menschen eines der vorrangigsten Umweltprobleme.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:

  • Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
  • Verminderung und Vorbeugen durch Lärmaktionspläne

Eine wichtige Aufgabe von Gemeinden ist die Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen, um Belastungen durch Lärm vor Ort zu vermeiden oder zu vermindern. Diese Pläne müssen regelmäßig überprüft, neu bewertet und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Kronshagener Bürgerinnen und Bürger hatten im Oktober 2023 die Möglichkeit, an einer Öffentlichkeitsveranstaltung zum Thema Lärmbelastung in Kronshagen teilzunehmen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind u. a. in den Lärmaktionsplan 2024 der Gemeinde Kronshagen eingeflossen. 

Bei Fragen zur Lärmaktionsplanung wenden Sie sich bitte an:

 

Lärmaktionsplanung 2024

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