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Lärmaktionsplanung

In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, belästigt. Davon sogar mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Lärm ist für viele Menschen eines der vorrangigsten Umweltprobleme.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:

  • Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
  • Verminderung und Vorbeugen durch Lärmaktionspläne

Bei Fragen zur Lärmaktionsplanung wenden Sie sich bitte an:

Lärmaktionsplanung 2024

Lärmaktionsplanung 2024: Veröffentlichung der Lärmkarten

Die aktuellen Lärmkarten von etwa 430 Städten und Gemeinden wurden im Geoportal Umgebungslärm, siehe www.laerm.schleswig-holstein.de, veröffentlicht. 

Die Lärmkarten bilden die Grundlage zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie. Sie wurden vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erstellt und zeigen Belastungen durch Umgebungslärm auf. Für die Gemeinde Kronshagen wurden die Hauptverkehrsstraßen Kieler Straße, Kopperpahler Allee, Eckernförder Straße sowie ein Abschnitt der Dorfstraße kartiert. Weiterhin wurde entlang der Gemeindegrenze, hauptsächlich angrenzend an die B76, Umgebungslärm kartiert. Neben der graphischen Darstellung der Lärmkarten wurden ebenfalls Angaben zur geschätzten Zahl der von Umgebungslärm betroffenen Personen sowie Abschätzungen eventueller gesundheitlicher Risiken veröffentlicht. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Anzahl der von Lärm betroffenen Menschen im Vergleich zu der letzten Überprüfung 2017 teilweise erheblich höher ausfällt, da EU-weit ein neues Berechnungsverfahren zur Anwendung kam. Eine Vergleichbarkeit dieser Werte ist daher kaum gegeben.

Auf Grundlage der neuen Lärmkarten wird die Lärmsituation bis zum 18. Juli 2024 neu bewertet, überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei werden die Auswirkungen der Lärmsituation beurteilt und ggf. Maßnahmen zur Vorbeugung oder Reduzierung von Lärm getroffen. Bei der Fortschreibung der Lärmaktionspläne erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Mitwirkung.

Geplant ist eine Öffentlichkeitsveranstaltung, voraussichtlich im Herbst diesesJahres, in der die Ergebnisse der Überprüfung des Lärmaktionsplanes vorgestellt und erläutert werden. Hier wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Ideen zur Lärmvorbeugung und -reduzierung vorzubringen. Nähere Informationen diesbezüglich folgen.

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