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Laubbeseitigung ist wichtig

    Eigentümerinnen und Eigentümer sind für die Laubbeseitigung der Geh-und Radwege sowie Rinnsteine der Fahrbahnen verantwortlich

    So schön bunt die herbstliche Blätterpracht auch ist, spätestens wenn die Blätter auf dem Boden liegen, kann es gefährlich rutschig werden. Zu dieser Jahreszeit ist besonders auf die gründliche Reinigung der Fuß- und Radwege sowie angrenzender Rinnsteine zu achten.

    Wer ist zuständig für die Beseitigung von Laub?

    Die Zuständigkeiten der verschiedenen Straßenteile ergibt sich aus unserer Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Kronshagen. Hiernach müssen Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke folgende Straßenteile reinigen:

    • Gehwege
    • Begehbare Seitenstreifen
    • Radwege
    • Rinnsteine der Fahrbahnen
    • Gräben
    • Die dem Grundstücksanschluss dienenden Grabverrohrungen

    Ausnahmen

    Die Reinigung der Rinnsteine entfällt für folgende Straßen: Claus-Sinjen-Str., Dorfstr., Eckernförder Str., Eichkoppelweg, Johann-Fleck-Str., Kieler Str., Kopperpahler Allee, Ottendorfer Weg, Suchsdorfer Weg und Hasselkamp.

    Die Gemeinde Kronshagen übernimmt die Reinigung der Straße sowie der Rinnsteine der Straßen, die durch die Satzung ausgenommen sind (Ausnahmen). Weiterhin werden natürlich alle gemeindeeigenen Grundstücke und Anlagen durch die Gemeinde gereinigt  z.B. Parkanlage in der Ladenzeile.

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