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Rattenbekämpfungsaktion

    Richard / pixelio.de

    Auslegen von Rattengift im Zeitraum 30.9. - 27.10.2024

    Seit einiger Zeit häufen sich in unserer Gemeinde wieder die Hinweise auf ein verstärktes Rattenaufkommen. Zur Eindämmung ist eine Bekämpfung im gesamten Gemeindegebiet unumgänglich geworden. 

    Darum sind alle Grundstückseigentümer/innen und –verantwortliche aufgefordert, in der Zeit vom 30.09.2024 bis zum 27.10.2024 Rattenbekämpfungsmittel auf ihren Grundstücken auszulegen.

    Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

    • Geeignete Rattenbekämpfungsmittel für Privatpersonen können Sie freiverkäuflich in Fach-und Baumärkten erhalten. Biozid-Rattengift der sogenannten zweiten Generation darf nur an ausgebildete Schädlingsbekämpfer/innen und Personen mit einem entsprechenden Sachkundeausweis verkauft und nur von diesen eingesetzt werden.
    • Die Auslegung des Giftes sollte unbedingt in geschlossenen Köderboxen erfolgen. Diese sind u. a. dort erhältlich, wo es Bekämpfungsmittel zu kaufen gibt. Auch einige Werkstätten bieten Köderboxen z. B. aus Holz an. Generell verhindert die besondere Konstruktion der Köderboxen ein Verschleppen der Köder durch die Ratten. Bitte beachten Sie: Das Auslegen von Ködern ohne Köderboxen stellt eine Vergiftungsgefahr für Menschen, Haus- und Wildtiere dar.
    • Die Köderstationen sollten in der unmittelbaren Umgebung von Mülltonnen, Kompoststellen Laufwegen der Ratten, Nistplätzen, Fressplätzen, Löchern und Bauen aufgestellt werden. Sie können diese durch Beobachtung oder anhand von Kot- oder Nagespuren erkennen. Es empfiehlt sich auch, den Standort der Köderboxen zu wechseln. 
    • Die Köderstationen müssen täglich auf Abfraß kontrolliert und gegebenenfalls nachgefüllt werden. Werden die Köder auch nach dem Anordnungszeitraum noch aufgenommen, muss weiter ausgelegt werden.
    • Auf die Bekämpfungsmittel muss am Gründstück deutlich hingewiesen und der Name und der Wirkstoff des Gifts muss angegeben werden.
    • Nach Ende der Bekämpfungsmaßnahmen müssen alle nicht angenommenen Giftköder wieder entfernt werden. Tote Tierkörper können in einer Plastiktüte über den Restmüll entsorgt werden.
    • Bei einem starken Rattenbefall empfiehlt sich die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfungsunternehmens.

    Zur Prävention von Rattenaufkommen haben wir einen Flyer mit wirksamen Tipps zur Vermeidung von Ratten erstellt, der auch im Rathaus ausliegt.  

    Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros gern zur Verfügung.

    Tel.: 0431-5866-158 oder 5866-159

    Hier finden Sie die Anordnung zur Rattenbekämpfung 2024.

     

     

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