Aktuelles zur Wahl
des Bürgermeisters der Gemeinde Kronshagen am 07.03.2010
Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters
Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Kronshagen
Bekanntmachung des Ergebnisses
der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
in der Gemeinde Kronshagen
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. März 2010 das endgültige Ergebnis der am 07. März 2010 durchgeführten Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Kronshagen ermittelt und wie folgt festgestellt:
A. Anzahl der Wahlberechtigten: 9.974
B. Anzahl der Wähler/innen: 2.478
C. Ungültige Stimmen: 19
D. Gültige Stimmen: 2.459
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber:
Uwe Meister CDU-, SPD- und Fraktion der Grünen
2.156 Ja-Stimmen
303 Nein-Stimmen
Da der Bewerber Uwe Meister mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist er als Bürgermeister der Gemeinde Kronshagen gewählt. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets sowie jede Bewerberin und jeder Bewerber binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Kopperpahler Allee 5, Zimmer E 04 oder E 09, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 14. März 2010.
Kronshagen, 11. März 2010
Gemeinde Kronshagen
Die Wahlleiterin
gez. Bahns-Rehse