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Aktuelles zur Wahl

des Bürgermeisters der Gemeinde Kronshagen am 07.03.2010

Leitet Herunterladen der Datei einNiederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters

  

Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Kronshagen

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

in der Gemeinde Kronshagen

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. März 2010 das endgültige Ergebnis der am 07. März 2010 durchgeführten Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Kronshagen ermittelt und wie folgt festgestellt:

A. Anzahl der Wahlberechtigten: 9.974

B. Anzahl der Wähler/innen: 2.478

C. Ungültige Stimmen: 19

D. Gültige Stimmen: 2.459

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber:

Uwe Meister         CDU-, SPD- und Fraktion der Grünen

2.156 Ja-Stimmen

303 Nein-Stimmen

 

Da der Bewerber Uwe Meister mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist er als Bürgermeister der Gemeinde Kronshagen gewählt. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets sowie jede Bewerberin und jeder Bewerber binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der  Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Kopperpahler Allee 5, Zimmer E 04 oder E 09, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 14. März 2010.

 

Kronshagen, 11. März 2010

Gemeinde Kronshagen

Die Wahlleiterin

gez. Bahns-Rehse