Sie sind hier: Startseite

Printversion

Bei den Themen Fundsachen, Lagerfeuer, Plakatierungen und verschiedenen anderen hilft Ihnen gerne das Ordnungsamt unter der Telefonnummer (0431) 58 66-1 56 weiter. Die Themen, die am häufigsten Fragen aufwerfen, sind nachfolgend kurz erläutert.

Hundehaltung
Außerhalb des eigenen Grundstückes/der Wohnung müssen Hunde wirksam beaufsichtigt werden und ein Halsband tragen. Bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, in Treppenhäusern, Gaststätten, Einkaufszentren, Parks, Grünanlagen, in Naturschutzgebieten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Sportplätzen, Campingplätzen, Friedhöfen und Märkten besteht für Hunde ein Leinenzwang. Gefährliche Hunde sind immer anzuleinen. Ein Mitnahmeverbot besteht in Kirchen, Schulen, Krankenhäusern und auf Kinderspielplätzen. Ständiges, insbesondere nächtliches, Hundegebell ist unzulässig. Hundekot darf nicht auf Straßen, Wegen und fremden Grundstücken abgelagert werden. Hundebesitzer haben den Abfall zu beseitigen (Plastiktüte, Mülleimer).

Lärm
Grundsätzlich ist vermeidbarer Lärm, der die Nachbarschaft stört, verboten. Es gelten allgemeine Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 22.00 bis 7.00 Uhr. Insbesondere dürfen in diesen Zeiten in Wohngebieten keine Rasenmäher, Schredder, Vertikutierer oder Heckenscheren betrieben werden. Gelegentliche häusliche Feiern wie beispielsweise Grillfeste im Sommer sollten mit der Nachbarschaft rechtzeitig abgestimmt werden.

Straßenreinigung
Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Radwege und Rinnsteine sind von den Grundstückseigentümern zu reinigen. In den Hauptstraßen werden die Rinnsteine von Unternehmen gereinigt.

Leitet Herunterladen der Datei einGrundstückspflege im Frühling und Sommer

Leitet Herunterladen der Datei einGrundstückspflege im Herbst und Winter


Schnee- und Eisbeseitigung
Die Geh- und Radwege und die begehbaren Seitenstreifen sind von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zu räumen und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Bei Schnee hat dies bis eine Stunde nach Ende des Schneefalls, bei Glatteis unverzüglich zu erfolgen. Die Verwendung von Salz ist nicht gestattet. Nach 20.00 Uhr fallender Schnee oder entstandenes Glatteis sind bis 8.00 Uhr am folgenden Tag zu beseitigen. Anträge zur Übertragung der Reinigungspflicht an Dritte erhalten Sie im Bürgerbüro.

Bei Bedarf erteilt das Bürgerbüro der Gemeinde Kronshagen gerne nähere Auskünfte.