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Kids in die Klubs

Unter dem Motto „Kids in die Klubs“ möchten die Gemeinde Kronshagen und die Kronshagener Sportvereine es Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien ermöglichen, kostenlos Mitglied in einem Sportverein zu werden. 

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich, dass Sie Sozialleistungen wie zum Beispiel Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sollten Sie keine dieser Leistungen erhalten, trotzdem aber über ein vergleichbar geringes Einkommen verfügen, wenden Sie sich bitte zur Prüfung der Fördermöglichkeiten an die Gemeinde Kronshagen, Herr Dierks, Kopperpahler Allee 5, 24119 Kronshagen, Tel.: (0431) 58 66 – 1 70.

Ansonsten füllen Sie bitte einfach den bei den Kronshagener Sportvereinen und im Rathaus erhältlichen Antrag aus und legen diesen anschließend bei der Behörde vor, bei der Sie eine Sozialleistung beziehen. Nachdem diese den Bezug der Sozialleistung durch Stempel und Unterschrift bestätigt hat, geben Sie den Antrag direkt bei Ihrem gewünschten und am Projekt teilnehmenden Kronshagener Sportverein ab.

Ob Ihr Kind an dem Projekt teilnehmen kann entscheidet dann der Sportverein und gibt Ihnen schnellstmöglich Nachricht. Alle persönlichen Angaben werden natürlich vertraulich behandelt. Der Mitgliedsbeitrag wird zunächst für ein Jahr übernommen. Soweit die Voraussetzungen für die Förderung weiterhin vorliegen, ist auch eine Verlängerung grundsätzlich möglich, die jedoch jährlich neu beantragt werden muss und natürlich von der Gesamtlaufzeit des Projektes abhängig ist.