Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in der Gemeinde
Die Gemeinde Kronshagen hat im März 2008 damit begonnen, aus Gründen der Schulwege- und Verkehrssicherheit sowie vor dem Hintergrund einer Verkehrslärmminderung Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Hauptverkehrsstraßen umzusetzen.
So wurden zum 01.03.2008 Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in der Kopperpahler Allee zwischen Kieler Straße und Eichkoppelweg, im Eichkoppelweg sowie im Suchsdorfer Weg zwischen Ottendorfer Weg und Eichkoppelweg festgesetzt.
Nach detaillierten Berechnungen führt dies in den Straßenzügen zu folgenden positiven Effekten hinsichtlich des Verkehrslärms:
Gerade im sensiblen Bereich der Nachtstunden kommt es zu einer deutlichen Reduzierung der durch hohe oder sehr hohe Lärmbelastung betroffenen Bürgerinnen und Bürger; die Verkehrslärmbelastetenzahlen in Kronshagen nehmen um etwa 16 % ab.
Ganztägig wurde eine Reduzierung der Belastetenzahlen für hohe oder sehr hohe Betroffenheiten um etwa 18 % für Kronshagen errechnet.
Für den Bereich des Suchsdorfer Weges wurde gutachterlich festgestellt, dass an geprüften Immissionsorten die vom Straßenverkehr verursachten Geräusche die Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte für Allgemeine Wohngebiete tags und nachts überschreiten.
Durch Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h würde sich nach gutachterlicher Prognose eine deutliche Minderung der Verkehrslärmbelastung um zwei bis drei dB(A) ergeben.
Auch unter gutachterlicher Berücksichtigung der Zunahme des Verkehrsaufkommens bis zum Jahr 2025 würde die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Suchsdorfer Weg nach gutachterlicher Prognose eine deutliche Minderung der Verkehrslärmbelastung um zwei bis drei dB(A) ergeben.
Verkehrslärmreduzierung ist nach Auffassung der obersten Verkehrsbehörde jedoch keine Grundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen in Gebieten mit einer Regelgeschwindigkeit von 50 km/h; nach fachlicher Weisung des Verkehrsministeriums war die Geschwindigkeitsbegrenzung im Eichkoppelweg von der Bahnüberführung bis zum Suchsdorfer Weg wieder aufzuheben.
Auch die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Suchsdorfer Weg war nach fachlicher Weisung des Verkehrsministeriums hinsichtlich Länge und Zeitraum zu verkürzen; so ist nun die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf dem Suchsdorfer Weg ab Steindamm werktäglich von 07°° Uhr bis 09°° Uhr und von 12°° Uhr bis 16°° Uhr festgesetzt.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss angemerkt, „dass eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung nach § 45 I S. 2 Nr. 3 StVO zum Schutze der Wohnbevölkerung u. a. vor Lärm grundsätzlich zulässig ist und angesichts der hohen Verkehrslärmbelastung der unmittelbaren Straßenanlieger von derzeit bis zu 64 dB(A) hier wohl auch gerechtfertigt wäre. (…) dürften wohl auch keine verkehrsrechtlichen Gründe der Zulässigkeit einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung entgegenstehen, die jedenfalls in tatsächlicher Hinsicht die Lärmsituation (…) verbessern würde.“
Inwieweit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Kopperpahler Allee vom Eichkoppelweg bis zur Eckernförder Straße realisierbar ist, wird derzeit in der Gemeindeverwaltung geprüft und eine Entscheidung der zuständigen gemeindlichen Gremien vorbereitet.