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Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Öffentliche Auslegung

Die Gemeinde Kronshagen stellt derzeit ihren Flächennutzungsplan neu auf.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die geplante Bodennutzung in den Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan gibt er der Verwaltung verbindliche Hinweise bei der planungsrechtlichen Beurteilung in Baugenehmigungsverfahren und für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kronshagen hat in ihrer Sitzung am 05.10.2010 den Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet Kronshagen  beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 08.11.2010 bis zum 13.12.2010 öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Entwurf des Flächennutzungsplans unter

http://www.kronshagen.bauleitplaene.de/fnp

oder im Flur des Bauamtes und in Zimmer 204 des Rathauses der Gemeinde Kronshagen, Kopperpahler Allee 5, 24119 Kronshagen.

 

Stand des Verfahrensablaufes des in Aufstellung befindlichen F-Planes

 

 

Flächen-nutzungs-plan

Nächster Termin voraus-sichtlich

Aufstellungsbeschluss

10.05.05

 

frühzeitige Bürgerbeteiligung

16.03.09

 

frühzeitige Behördenbeteiligung

18.03.09

 

Auslegungsbeschluss GV

 05.10.10

öffentliche Auslegung

   08.11.10-  13.12.10

 

Behördenbeteiligung

  08.11.10-13.12.10

 

Abwägungsberatung

 22.02.11

 

Abwägungsentscheidung

 22.02.11

 

abschließender Beschluss

 22.02.11

 

Genehmigung durch Landesplanung 

 

 

Bekanntmachung

 

 

Rechtskraft