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Schiedsamt

In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von max. 767 € ist eine vorgerichtliche Einigung durch amtliche Schiedspersonen möglich bzw. zur Entlastung der Gerichte zum Teil vorgeschrieben.

D
ietmar Sporleder (Schiedsmann)                      (0431) 58 17 34
dietmar.sporleder(at)schiedsmann(dot)de

Doris Pagenstecher (stellv. Schiedsfrau)            (0431) 58 87 73

weitere Informationen unter Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.bds-kiel.de/