Schiedsamt
In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von max. 767 € ist eine vorgerichtliche Einigung durch amtliche Schiedspersonen möglich bzw. zur Entlastung der Gerichte zum Teil vorgeschrieben.
Dietmar Sporleder (Schiedsmann) (0431) 58 17 34
dietmar.sporleder(at)schiedsmann(dot)de
Doris Pagenstecher (stellv. Schiedsfrau) (0431) 58 87 73
weitere Informationen unter
http://www.bds-kiel.de/