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Volkshochschule allgemein

Die Volkshochschule ist eine kommunale Einrichtung.

Leiterin der Volkshochschule:           Rotraud Apetz
Verwaltung / Geschäftsstelle :           Jutta Ernst
Leiterin des Feierabendkreises:        Jutta Schlünzen

Geschäftsstelle:      Bürgerhaus Kronshagen
                                     Kopperpahler Allee 69,
                                     24119 Kronshagen

                                   Eingang von der Gartenseite

                                   Tel.: 0431- 24850-280       Fax: 0431- 24850-181
                                   E-Mail : vhs(at)kronshagen(dot)de
Kursprogramm und Anmeldungen über das Internet: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.vhs-sh.info/

Öffnungszeiten:       Mo., Di., Do. und Fr. 10.00 - 12.00 Uhr 
                                   donnerstags auch       17.00 - 18.30 Uhr

Öffnet externen Link in neuem FensterAnmeldung für die Kurse über das Internet, per Post, Fax, E-Mail oder während der Öffnungszeiten.

Nur Anmeldung vor Kursbeginn sichert die Durchführung der Kurse.

Bankverbindung:    
Förde Sparkasse Kto. Nr. 610097, BLZ 210 501 70

Die VHS ist in den Öffnet externen Link in neuem FensterSchulferien geschlossen.

Hinweise

Teilnahme:
Ein Anspruch auf Teilnahme an Volkshochschulkursen besteht in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Anmeldungen:
Anmeldungen zu VHS - Kursen werden in der Geschäftsstelle im Bürgerhaus entgegengenommen. Die Anmeldung soll schriftlich vorliegen. Sie gilt als angenommen, sofern keine Absage bis Kursbeginn erfolgt. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung.

Das Entgelt
für die Teilnahme, ist bei jeder Veranstaltung angegeben. Das Grundentgelt pro Unterrichtsstunde (45 Min.) beträgt für Kurse mit mind. 10 Teilnehmer/innen 1,90 €  (Ausnahmen: Musikunterricht, PC-Kurse und Wochenendkurse) und ist bei Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

Achtung:
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält die Volkshochschule sich vor, die Kursgebühr per Umlageverfahren zu erhöhen oder den Unterricht zu kürzen.

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Hörerentgelts. Sie erhalten keine Rechnung!

BITTE NUTZEN SIE DIE MÖGLICHKEIT DES BANKEINZUGSVERFAHRENS, SO HELFEN SIE, KOSTEN ZU SPAREN!

Ermäßigungen:
Personen mit geringem Einkommen (Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Auszubildende, Schüler/innen, Student/inne (bis 30 Jahre), Zivildienst- und Grundwehrdienstleistende) erhalten nach Vorlage eines Ausweises eine Ermäßigung.

Rücktritt:
Der Rücktritt von einer Anmeldung ist bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei, mit folgender Ausnahme: Der Rücktritt von Wochenend-/Kompaktkursen und Kursen, die weniger als sechs Termine umfassen, muss zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS-Geschäftsstelle vorliegen. Bei späterem Rücktritt ist eine Kostenerstattung nur in Absprache mit der Geschäftsstelle möglich.

Erstattungen:
Eine Erstattung bereits gezahlten Entgelts bei späterem Ausscheiden aus einem Kursus erfolgt nur, wenn der Kursteilnehmer aus zwingenden persönlichen Gründen (z.B. längere ununterbrochene Krankheit, Wohnungswechsel) am Kursbesuch gehindert ist und einen schriftlichen Antrag stellt.

Teilnehmerzahl:
Kurse der Volkshochschule finden in der Regel bei einer Mindestbeteiligung von 10 Personen statt. In Ausnahmefällen kann ein Kursus auch mit weniger als 10 Personen durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer/innen im Umlageverfahren Entgelte entrichten, die dem Aufkommen von 10 Teilnehmern/innen entsprechen.

Haftung:
Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern/innen.

Unterrichtsausfall:
Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet keine VHS - Veranstaltung statt. Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben (z.B. bei Glatteis), gilt dies auch in jedem Fall für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr erwächst daraus nicht, ausgefallene Kursstunden werden aber nach Möglichkeit nachgeholt.

Eine freundliche Bitte:
Die Volkshochschule ist Gast in den Schulen. Bitte behandeln Sie daher alle Einrichtungsgegenstände schonend. Stellen Sie bitte die für die Schüler vertraute Aufstellung der Möbel wieder her.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet!

Bitte benutzen Sie im Gymnasium und in der Realschule den vorderen Parkplatz am Suchsdorfer Weg.

Das Parken vor den Schuleingängen (Feuerwehr- und Rettungswagenzufahrt) ist nicht erlaubt!